Vom kleinen Hufeisen bis zur Lizenz
Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden – Kleines Hufeisen
Sonderprüfung für Freizeitreiter – Großes Hufeisen
Reiterpass (FENA) – ÖTO § 1404
Reiternadel (FENA) – ÖTO § 1405
Reiterlizenz (FENA) – ÖTO § 1411
Unsere Reitbetriebe bieten Reitunterricht für Sie & Reitausbildung für Ihr eigenes Pferd (während Ihres Reiturlaubes)
Im Reit-Eldorado Österreich können Sie einen individuellen Reitunterricht und auch Ihr Pferd eine maßgeschneiderte Reitausbildung genießen – natürlich alles während Ihres Reiturlaubes in Österreich.
Wir nennen Ihnen gerne Mitgliedsbetriebe des Reit-Eldorado Österreich, bei denen Sie einen passenden Reitunterricht, bzw. Ihr Pferd eine spezifische Reitausbildung (z.B. Anreiten, Bereiten, Korrektur) erhalten können.
Insofern gewünscht, ist es auch möglich, Ihr Pferd auf Materialprüfungen, Dressur- und Springpferdeprüfungen, sowie Championaten und Turnieren vorzustellen.
Im Reit-Eldorado Österreich können Reiter folgende Prüfungen abgelegen:
Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden (Kleines Hufeisen)
Zielsetzung:
Der Erwerb des „Kleinen Hufeisens“ gilt als Bestätigung, dass der Inhaber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd nachgewiesen hat. Daher ist besonderer Wert auf die Themen Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd, sowie Sicherheitsaspekte zu legen. Es werden vor allem die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden Aspekte für den Umgang mit dem Pferd einschließlich Tierschutz behandelt.
Die Anforderungen werden praxisnah und altersgerecht vermittelt und abgeprüft.
Die theoretische Prüfung kann auch in die praktische Prüfung integriert werden.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf die Koppel, Pferdepflege einschließlich Bandagieren, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen. Reiten im Schritt und Trab am Führzügel oder Longe.
Theoretische Anforderungen:
Entwicklungsgeschichte, Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichungen, Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, Grundkenntnisse der Anatomie und Verdauung, Fütterungstechnik, Futtermittel, Rationsgestaltung, Pferdepflege einschließlich Bandagieren und Gamaschen anlegen, Hufpflege, Ausrüstung einschließlich Aufzäumen und Satteln, Grundkenntnisse der wesentlichsten Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Pferd, Grundlagen zu den Themen Aufstallungsarten, Stallklima, Stalleinrichtung, Auslauf und Weide.
Sonderprüfung für Freizeitreiter (Großes Hufeisen)
Zielsetzung:
Aufgabe des „Großen Hufeisens“ ist es, Personen gute Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sowie fundamentale Reitkenntnisse zu bestätigen.
Zulassung:
Zur Sonderprüfung zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Praktische Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Zusätzlich zu den Anforderungen des „Kleinen Hufeisens Verschnallen der Bügel; Versorgen des Pferdes nach der Arbeit; Grundtechniken des Verladens.
Reiten:
Auf- und Absitzen, Nachgurten; Reiten im Dressurviereck (Halle), Reiten von Hufschlagfiguren auf Ansage des Richters/Richterkandidaten (vorzugsweise einzeln, auch in der Gruppe zulässig; max. Abschnitte der Dressuraufgaben R1, R2 oder R3), Reiten über Cavaletti, um Tonnen oder Ständer.
Beurteilt wird die beginnende Einwirkung, die Korrektheit der Hilfengebung und das Einhalten der Hufschlagfiguren.
Theoretische Anforderungen:
Zusätzlich zu den Anforderungen des „Kleinen Hufeisens“ Bezeichnung der wichtigsten Putz- und Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege; Grundkenntnisse über Sitz und Hilfengebung, Hufschlagfiguren; Anpassen und Anlegen von Trense und Sattel, Verschnallen der Bügel; Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung; Grundlagen der Organisation des Pferdesports.
Reiterpass (FENA) – ÖTO § 1404
Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.
Voraussetzungen:
Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein; Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.
Sonderprüfung:
Dressur
Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3;
Geländereiten
Zu reiten ist eine Geländestrecke von ca. 600 m Länge mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse;
Theorie
Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem ‚FENA-Lehrbuch Pferdesport‘.
Reiternadel (FENA) – ÖTO § 1405
Die Reiternadel (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten.
Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen; Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A1 oder A3;
Springen/Geländereiten: Zu reiten ist ein Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem ‚FENA-Lehrbuch Pferdesport‘.
Dressurreiternadel (FENA)
Voraussetzungen:
Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen;
Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Dressurreiternadel.
Sonderprüfung:
Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A3;
Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem ‚FENA-Lehrbuch Pferdesport‘.